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   LG Hamburg, 04.06.2021 - 324 S 9/20   

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https://dejure.org/2021,64511
LG Hamburg, 04.06.2021 - 324 S 9/20 (https://dejure.org/2021,64511)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.06.2021 - 324 S 9/20 (https://dejure.org/2021,64511)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juni 2021 - 324 S 9/20 (https://dejure.org/2021,64511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 253 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Beleidigung eines Rechtsanwalts auf Facebook durch einen Wolfsbefürworter: Unterlassungs- und Schmerzensgeldanspruch

  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unterlassens- und Schmerzensgeldansprüche aufgrund von Anfeindungen durch einen Wolfsbefürworter

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Hamburg, 04.06.2021 - 324 S 9/20
    Für die Ermittlung des Sinngehalts eine Äußerung ist zudem stets deren Kontext zu beachten (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3305 m.w.N. - "Soldaten sind Mörder").
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

    Auszug aus LG Hamburg, 04.06.2021 - 324 S 9/20
    Das Amtsgericht nimmt weiter zu Recht an, dass die Äußerung keine Formalbeleidigung ist, bei welcher eine Abwägung der betroffenen Grundrechte gleichsam ausscheidet (vgl. BVerfG NJW 2020, 2622 Rn. 21, beck-online).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03

    Selbstauftrag

    Auszug aus LG Hamburg, 04.06.2021 - 324 S 9/20
    Der Anspruch ist dem Kläger auch nicht aus dem Grunde zu versagen, da er selbst - gerichtsbekannt - vielfach äußerungsrechtliche Streitigkeiten behandelt (vgl. BGH, Urt. v. 06.05.2004; I ZR 2/03).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Hamburg, 04.06.2021 - 324 S 9/20
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner vom Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. BGH, NJW 1996, 985).
  • BVerfG, 30.05.2018 - 1 BvR 1149/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Kündigung wegen eines

    Auszug aus LG Hamburg, 04.06.2021 - 324 S 9/20
    Dem Amtsgericht ist darin zuzustimmen, dass die inkriminierte Äußerung keine Schmähkritik darstellt, also nicht eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung, welche nicht am Schutz von Art. 5 Abs. 1 GG teilnimmt (vgl. BVerfG v. 30.5.2018 - 1 BvR 1149/17).
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